§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Be-suchern und der Saarländisches Staatstheater GmbH (im Folgenden: Saarländisches Staats-theater).
  2. Für Mitglieder von Besucherorganisationen und Abonnenten gelten die §§ 1 - 13 entsprechend, soweit sich aus diesen Regelungen nichts Abweichendes ergibt. Für Abonnenten findet darüber hinaus § 14 dieser Bedingungen Anwendung.

§ 2 Spielplan/Anfangszeit

Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten ist aus den Veröffentlichungen des Saarländischen Staatstheaters ersichtlich. Angaben in der Presse haben keinen bindenden Charakter.

§ 3 Vorverkauf und Reservierung von Eintrittskarten

  1. Der Vorverkaufbeginn wird durch die Veröffentlichungen des Saarländischen Staatstheaters bekannt gemacht.
  2. Beim Schalterverkauf oder telefonischen Verkauf ist die Reservierung von Eintrittskarten während des Vorverkaufszeitraums möglich. Sie wird ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Sofern bis 4 Wochen nach der Reservierung bzw. bei einer kurzen Zeitdauer zwischen Kartenreservierung und Veranstaltungstermin bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin keine Zahlung der reservierten Karten beim Saarländischen Staatstheater eingegangen ist oder die Karten bis dahin nicht unter gleichzeitiger Bezahlung an der Kasse abgeholt worden sind, wird die Reservierung aufgehoben.
  3. Beim Onlineverkauf im Internet sind Kartenreservierungen nicht möglich.
  4. Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf, insbesondere bei Fest-, Sonder- oder Galaveranstaltungen bleiben vorbehalten.

    § 4 Preise und Zahlungen

    1. Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind an der Kasse bzw. auf der Internetseite des Saarländischen Staatstheaters ersichtlich und werden in der Regel auf den Eintrittskarten abgedruckt. Die Zuordnung einer Veranstaltung zu den einzelnen Preiskategorien und Sonderpreise werden durch die Veröffentlichungen des Saarländischen Staatstheaters bekannt gemacht.
    2. Die Zahlung beim Schalterverkauf kann bar, durch Girocard/Bankcard mit Maestro-Zeichen, gegebenenfalls unter Eingabe der persönlichen Geheimnummer, und durch Kreditkarte (Mastercard, Visacard, American Express) erfolgen. Das Saarländische Staatstheater ist berechtigt, die Annahme von Girocards und Kreditkarten zu verweigern, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dass der dafür zu erwartende Gutschriftbetrag nicht in vollem Umfang gesichert ist.
      Beim Onlineverkauf im Internet erfolgt die Bezahlung mit Kreditkarte (Mastercard, Visacard) unter Angabe der persönlichen Daten und der Kreditkartennummer oder per SEPA-Lastschriftmandat. Die bezahlte Eintrittskarte kann entweder vom Besucher an der Abendkasse abgeholt werden, im Ticketdirect-Verfahren selbst ausgedruckt werden oder diesem gegen eine Gebühr in Höhe von 3,50€ auf postalischem Wege zugesandt werden.
    3. Alle Preise verstehen sich in Euro.
    4. Beim Kauf einer Eintrittskarte wird um sofortige Überprüfung der Karte und des Wechselgeldes gebeten, da spätere Reklamationen nicht akzeptiert werden.
    5. Beschädigte, beschriftete oder anderweitig veränderte Geldscheine werden nicht angenommen. Als Fälschungen verdächtige Geldscheine und Münzen werden eingezogen.
    6. Auf Eintrittskarten, die beim Saarländischen Staatstheater erworben werden, werden folgende Ermäßigungen gewährt:
      • eine Ermäßigung von 50 % für Schüler, Studierende an Hochschulen außerhalb des Saarlandes (bis 27 Jahre), Arbeitslose, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte ab einem Behinderungsgrad von wenigstens 50 %; für Studierende an den Hochschulen des Saarlandes gelten die mit der jeweiligen Hochschule abgeschlossenen Sonderregelungen.
      • eine Ermäßigung von 25 % für Gruppen ab 20 Personen.
      • eine Ermäßigung in Form von Last-Minute-Tickets im Großen Haus nur im 2. Rang und in der Kongresshalle in den hinteren 3 Parkettreihen nach Verkaufslage und Verfügbarkeit, sofern die Karten innerhalb von 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung gekauft werden; die Entscheidung über die Freigabe der Plätze zum Last-Minute-Verkauf liegt beim Saarländischen Staatstheater.
      • eine Ermäßigung von 50 % für Inhaber einer gültigen Theater-Card/Partner-Card des Saarländischen Staatstheaters.
      • Ermäßigungen für Abonnenten im Rahmen des abgeschlossenen Abonnement-Vertrages.
      • Weitere Ermäßigungen können dem jeweils aktuellen Spielzeitheft des Saarländischen Staatstheaters entnommen werden.

      Es kann pro Karte nur eine Ermäßigungsart in Anspruch genommen werden.
      Mitglieder von Besucherorganisationen erhalten ihre ermäßigten Eintrittskarten in der Regel direkt von der Besucherorganisation. Anfragen sind in diesen Fällen nicht an das Saarländische Staatstheater, sondern an die jeweilige Organisation zu richten. Diese regelt auch die Konditionen bei eventuellen Spielplanänderungen.

    7. Der Berechtigungsnachweis zur Erlangung von Ermäßigungen ist sowohl vor dem Kauf der Karte als auch vor Veranstaltungseinlass auf Anforderung persönlich durch einen gültigen Ausweis zu erbringen. Die Berechtigung muss am Veranstaltungstag bestehen. Wird der Berechtigungsnachweis nicht erbracht, so muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Veranstaltungseinlass nachentrichtet werden.
      Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungen werden nicht berücksichtigt.

    § 5 Rücknahme und Erstattung von Eintrittskarten / Haftung und Haftungsbeschränkung

    1. Eintrittskarten sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. In Kulanzfällen ist ein Kartenumtausch oder die Aushändigung eines Wertgutscheins bis spätestens 3 Tage vor dem Vorstellungstermin möglich. Hierfür ist pro Eintrittskarte eine Gebühr in Höhe von 2,50 € zu entrichten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
    2. Im Falle einer Veranstaltungsänderung können die direkt beim Saarländischen Staatstheater erworbenen Eintrittskarten bis zum Veranstaltungsbeginn zurückgegeben oder gegen Karten derselben Preisgruppe für die gleiche Veranstaltung an einem anderen Veranstaltungstag umgetauscht werden. Ist eine rechtzeitige Rückgabe nicht möglich oder nicht zumutbar, können die Karten innerhalb von zwei Wochen nach der Veranstaltung mit Angabe der vollständigen Anschrift und Bankverbindung eingereicht werden. Die Erstattung kann in diesen Fällen nur unbar erfolgen. Diese Regelung gilt nicht bei Veranstaltungsänderungen in Form einer zumutbaren Verschiebung des Veranstaltungsbeginns, des Veranstaltungsendes sowie zumutbaren Besetzungsänderungen
    3. Bei Abbruch einer Veranstaltung vor der Hälfte der Spieldauer findet Abs. 2 entsprechende Anwendung.
    4. Im Übrigen haftet das Saarländische Staatstheater nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten, des Weiteren bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit, wobei im Falle der Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt wird. Nutzlos gewordene Aufwendungen der Besucher (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten) werden in keinem Fall ersetzt.
    5. Die Erstattung des Eintrittsgeldes und der Umtausch von Eintrittskarten werden für den Fall, dass die Veranstaltung wie angekündigt stattfindet, aber durch den Kunden nicht besucht werden kann, ausgeschlossen.

    § 6 Verlust und Abhandenkommen von Eintrittskarten

    Der Preis für verlorene oder abhanden gekommene Eintrittskarten wird nicht erstattet. Bei Verlust oder Abhandenkommen der beim Saarländischen Staatstheater direkt erworbenen Eintrittskarten wird Ersatz ausgestellt, wenn der Nachweis geführt oder glaubhaft gemacht wird, welche Plätze erworben worden sind. Werden sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte von verschiedenen Besuchern für denselben Platz vorgelegt, hat der Inhaber des Originals Vorrang. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Saarländische Staatstheater muss nicht prüfen, ob der Inhaber des Originals dieses rechtmäßig besitzt. 

    § 7 Öffnungszeiten und Einlass

    1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und durch die Veröffentlichungen des Saarländischen Staatstheaters bekannt gemacht.
    2. Einlass in den Kassen- und Garderobenbereich und die Foyers erfolgt in der Regel 45 – 60  Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Im Interesse der Besucher und der Mitwirkenden am störungsfreien Ablauf der Veranstaltung werden Besucher, die sich verspätet haben, nur zu einem inszenierungsbedingt geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen. Es ist möglich, dass dies aus künstlerischen Gründen nach Veranstaltungsbeginn nicht mehr möglich ist.
    3. Der Einlass ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder gültiger Abo-Karte und im Falle gewährter Eintrittsermäßigung zusätzlich nur mit dem gültigen Berechtigungsnachweis möglich. Die Eintrittskarte sowie der Abo-Ausweis berechtigen nur zum Besuch der Veranstaltung am bezeichneten Tag auf dem angegebenen Platz. Es besteht jederzeit eine Kontrollberechtigung durch das Personal des Saarländischen Staatstheaters.


    § 8 Programmhefte

    Programmhefte und Textbücher können beim Einlasspersonal erworben werden. Das Entgelt ist ausschließlich in bar zu entrichten.

    § 9 Garderobe

    1. Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Rucksäcke und Stöcke (außer Gehhilfen), große Tragetaschen und andere sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden und können zur Aufbewahrung an den Garderoben abgegeben werden. Die Garderobengebühr ist – mit Ausnahme bei Konzerten in der Congresshalle Saarbrücken – im Eintrittspreis (Abo-Preis) enthalten. Als Garderobenstücke gelten auch Gegenstände, deren Aufbewahrung in der Garderobe üblich ist (Handtaschen, Aktenmappen usw.). Tiere und gefährliche Gegenstände werden nicht aufbewahrt.
    2. Das Garderobenpersonal ist zum Empfang der Garderobenstücke nur verpflichtet, sofern eine gültige Eintrittskarte oder ein gültiger Abo-Ausweis vorgelegt wird.
      Die aufbewahrten Stücke werden auf Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder eines gültigen Abo-Ausweises ohne weitere Berechtigungsprüfung durch das Garderobenpersonal ausgehändigt.
    3. Bei Verlust oder Abhandenkommen der Eintrittskarte oder des Abo-Ausweises können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Besucher seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Stücke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Es gilt die Haftungsbeschränkung aus § 5 Abs. 4. Der Garderobenhaftung unterliegen nicht die sich in den Garderobenstücken befindlichen Gegenstände, ferner Geld und Wertsachen.

    § 10 Bild- und Tonaufzeichnungen

    Bild- (Film oder Video) und Tonaufzeichnungen sowie das Fotografieren sind während der Veranstaltung aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Unbefugte Aufnahmen lösen Schadensersatzansprüche aus. Bei Zuwiderhandlungen werden die Aufzeichnungsgeräte/Kameras eingezogen und verwahrt, bis der Eigentümer einer Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Das Saarländische Staatstheater haftet für eingezogene Gegenstände nur im Rahmen der Haftungsbeschränkung des § 5 Abs. 4.

    § 11 Fundsachen

    Gegenstände aller Art, die im Saarländischen Staatstheater und auf den dazugehörenden Grundstückflächen gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal oder den Platzanweisern abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

    § 12 Hausordnung

    1. Für Besucher ist der Zutritt zum Erwerb von Eintrittskarten sowie zum Besuch der Veranstaltung nur über die Kassenhalle gestattet. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Betroffene den Veranstaltungsablauf oder allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.
    2. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag nacherhoben oder der Besucher aus der Veranstaltung gewiesen werden.
    3. Das Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten oder Gutscheinen in den Räumen des Saarländischen Staatstheaters und auf den dazugehörenden Grundstücksflächen sind nicht gestattet.
      Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, das Saarländische Staatstheater hat seine vorherige Zustimmung erteilt.
    4. Mobiltelefone müssen während der Veranstaltung ausgeschaltet sein. Den Anweisungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch bei Gefahrensituationen.
    5. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist im Zuschauerraum nicht gestattet.
    6. Es gilt ein Rauchverbot in allen Räumen.

    § 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel und Rechtswahl

    1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Saarländischen Staatstheaters.
    2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch aus Schecks, der Erfüllungsort vereinbart. Das Saarländische Staatstheater ist in diesem Fall berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder dem allgemeinen Gerichtsstand seiner Niederlassung zu verklagen.
    3. Das Saarländische Staatstheater ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
    4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind so auszulegen und gegebenenfalls zu ergänzen, dass ihr wirtschaftlicher Zweck bestmöglich erreicht wird.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Regelung zu ergänzen.
    6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


    § 14 Abonnementbedingungen

    1. Vertragsdauer:
      Die Dauer des Abonnements ist auf eine Spielzeit begrenzt. Das Abonnement verlängert sich jedoch automatisch um eine weitere Spielzeit, sofern es nicht bis zum 31.05. der jeweiligen Spielzeit schriftlich gekündigt wird (kasse@staatstheater.saarland). Änderungswünsche (Platz oder Abo-Serie) müssen bis zum Ende der vorangegangenen Spielzeit berücksichtigt werden. Während der laufenden Spielzeit sind leider keine Änderungen möglich. Für nach dem 28. Februar 2022 neu abgeschlossene Verträge gilt: Ab der dritten Spielzeit kann das Abonnement jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
    2. Zahlungsweise:
      Beim Onlinekauf stehen Ihnen die Zahlungsmethoden per Lastschrift oder per Kreditkarte zur Verfügung. An der Theaterkasse und ab dem zweiten Abo-Jahr können Sie Ihre Abonnement-Rechnung entweder in einer Summe bar, per Bankcard, per Kreditkarte, auf Rechnung oder per SEPA-Lastschriftmandat zahlen. Wenn Sie die Zahlung in zwei Raten wünschen, kann diese nur per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Bei bargeldloser Zahlung werden die Abo-Karten per Post zugesandt, sobald die Zahlung das SST erreicht hat. Diese muss bis spätestens 15 Tage vor der 1. Vorstellung der Abo-Serie eingegangen sein. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang erfolgt, besteht kein Anspruch auf den bisherigen Sitzplatz. Die Mahngebühr beträgt je Mahnung 2,50 €.
    3. Umtauschmöglichkeit:
      Sie können Ihre Abonnementvorstellungen pro Spielzeit bis zu zwei Mal kostenlos umtauschen. Ab dem dritten Umtausch wird eine Gebühr von 2,50 € pro Karte erhoben. Umtauschscheine können für alle regulären Vorstellungen des SST eingelöst werden (keine Sondervorstellungen, z. B. Galas, Weihnachts- oder Silvestervorstellungen, und Gastspiele). Ein gleichwertiger Platz kann nicht garantiert werden, eine Rückzahlung erfolgt nicht. Bei einem Tausch muss eine durch Preisunterschiede ggfl. entstehende Differenz zugezahlt werden. Umtauschscheine und Wahlabogutscheine können nur für Vorstellungstermine derselben Spielzeit, für die das Abonnement gilt, eingelöst werden. Es besteht kein Ersatzanspruch. Der Umtausch ist persönlich oder telefonisch bis spätestens am 3. Tag vor dem Vorstellungstermin während der Öffnungszeiten der Vorverkaufskasse des SST vorzunehmen.
    4. Vorstellungsbesuch:
      Die Abo-Karten gelten als Eintrittskarten für den Besuch der jeweils aufgedruckten Vorstellung. Bitte zeigen Sie die Karten beim Vorstellungsbesuch unaufgefordert vor. Nach Beginn einer Vorstellung ist kein Einlass möglich, nur in den Pausen oder nach Anweisung des Schließpersonals kann in Ausnahmefällen ein Nacheinlass erfolgen. Für Zuspätkommende besteht kein Anspruch auf Ersatz..
    5. Versäumte Vorstellungen:
      Für durch höhere Gewalt oder Streik ausgefallene Vorstellungen, versäumte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnementvorstellungen sowie bei Platzveränderungen aus technischen oder künstlerischen Gründen wird kein Ersatz geleistet. Es besteht innerhalb eines Abos kein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung. Eine Verlegung von Vorstellungsterminen aus zwingenden betrieblichen Gründen müssen wir uns leider vorbehalten.
    6. Übertragbarkeit:
      Die Abo-Karten sind übertragbar. Dem Theater gegenüber haften Sie als Besteller*in.
    7. Zusätzliche Karten:
      Für unsere Abonnent*innen gewähren wir einen Rabatt von 25% für zusätzliche Vorstellungsbesuche über das Abonnement hinaus. Dieses Angebot ist nicht übertragbar und begrenzt auf die Anzahl der abonnierten Plätze. Ausgenommen sind Premieren, Kinderstücke, Gastspiele sowie Sonderveranstaltungen wie z. B. an Weihnachten oder an Silvester.
    8. Ergänzende Bestimmungen:
      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Stand vom: 02.05.2022