Page 6 - Käsch und Naziss Programmheft
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Artikel 3
    Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicher-
    heit der Person.

           Artikel 5
    Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher
    oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen
    werden.

           Artikel 7
    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne
    Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Ge-
    setz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede
    Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und
    gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

           Artikel 9
    Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten
    oder des Landes verwiesen werden.

           Artikel 14
    Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Ver-
    folgung Asyl zu suchen und zu genießen.
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