Page 7 - Käsch und Naziss Programmheft
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Artikel 3
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicher-
heit der Person.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher
oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen
werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne
Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Ge-
setz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede
Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und
gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten
oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 14
Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Ver-
folgung Asyl zu suchen und zu genießen.