Page 7 - Käsch und Naziss Programmheft
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Artikel 3
 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicher-
 heit der Person.

    Artikel 5
 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher
 oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen
 werden.

    Artikel 7
 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne
 Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Ge-
 setz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede
 Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und
 gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

    Artikel 9
 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten
 oder des Landes verwiesen werden.

    Artikel 14
 Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Ver-
 folgung Asyl zu suchen und zu genießen.
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